Ferienwohnung und Zimmervermietung
Drochow im Lausitzer Seenland /
Brandenburg / Niederlausitz
Allgemeine Vertragsbestimmungen zum
Gastaufnahmevertrag
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald die Unterkunft schriftlich bestellt und
zugesagt ist,
oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Wird ein schriftlicher Vertrag zwischen dem
Mieter und Vermieter vereinbart, ist er
abgeschlossen,
wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag
beim Vermieter eingetroffen ist. Die
Anzahlung von 50% des Mietpreises ist bis
spätestens 14 Tage nach
Buchungsbestätigung und die Restzahlung
am Anreisetag fällig. Abweichungen werden
im Gastaufnahmevertrag, oder in den
Mietbedingungen festgehalten. Geht der
unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung
nicht bis zum vereinbarten Termin beim
Vermieter ein und wird auch nach
Aufforderung unter Fristsetzung keine
Zahlung geleistet, so ist der Vermieter
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen
und die
Buchung zu stornieren, ohne ersatzpflichtig
zu werden und kann das Objekt neu
vermieten. Ohne vollständige Bezahlung
besteht kein Anspruch auf Erbringung der
Vermietungsleistung.
Der Mietpreis wird grundsätzlich ohne
Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser,
Heizung usw.) sind im normalen und
durchschnittlichen Verbrauchsmengen
(Deutschland) im Mietpreis inbegriffen.
3. Übergabe des Mietobjektes
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder
gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte
Mietpreis geschuldet.
4. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter
folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 10 Tage vor Anreise sind 50 % des
Mietpreises,
9 bis 4 Tage vor Anreise sind 80 % des
Mietpreises zu zahlen.
3 bis 0 Tage vor Anreise ist der gesamte
Mietpreises zu zahlen.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht,
einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser
muss für
den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er
tritt in den Vertrag zu den bestehenden
Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter
haften solidarisch für den Mietzins.
Maßgebend für die Berechnung der
Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der
Mitteilung
beim Vermieter. (bei Samstagen, Sonn- und
Feiertagen gilt der
nächste Werktag).
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der
gesamte Mietzins geschuldet.
5. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt
(Umweltkatastrophen, Naturgewalt,
behördliche Maßnahmen
usw.), unvorhersehbare oder nicht
abwendbare Ereignisse die Vermietung oder
deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt
(aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein
gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter
Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die
Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange
erbracht werden, wird der bezahlte Betrag
oder der entsprechende Anteil rückvergütet
unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Deutsches Recht ist anwendbar. Als
ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort
des Mietobjektes vereinbart (Senftenberg).
Schuricht
Hauptstraße 38
01994 Drochow
7 Rechnungslegung / Erinnerung und
Mahnung
Bei langfristigen Vermietungen, besonders
bei Monteuren aus Firmen kann eine
Rechnungslegung vereinbart werden. Die
Zahlungen müssen stets vor Ablauf des in
Rechnung gestellten Mietende eingehen. Die
auf der Rechnung beschriebene
Zahlungsfrist ist einzuhalten. Sollte diese
nicht eingehalten werden, werden die
geschuldeten Mietbeträge direkt von den
Mietern in Bar eingezogen. Bei
Zahlungsunfähigkeit kann Betrug unterstellt
werden, die zur Anzeige bei der örtlichen
Polizei kommt. Die Feststellung der
Personalien der Mieter wird fotodokumentiert.
Sollte diese nicht gestattet werden, wird eine
Personalienfeststellung durch die örtliche
Polizei durchgeführt. Im Anschluss wird das
Hausrecht durchgesetzt und die Mieter der
Wohnung verwiesen. Ein Zustandsprotokoll
über die Mietwohnung wird festgestellt, um
ggf. weitere Forderungen auf den Rechtsweg
geltend zu machen. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist folgt die erste Mahnung. Ein
neues Zahlungsziel wird vereinbart. Sollte
diese Frist ebenfalls nicht eingehalten
werden, folgt die zweite Mahnung.
Mit der 2. Mahnung kann eine Strafanzeige
bei der örtlichen Polizei wegen Betrug
aufgegeben werden. In der Regel wird der
Auftraggeber über diese Strafanzeige seines
Nachunternehmers unterrichtet. Mit diesem
Tag fallen Verzugszinsen an, die dem
Zinssatz des geduldeten
Überziehungskredits unserer Hausbank
entsprechen. Eine Bearbeitungsgebühr von 5
Euro je Schreiben zur Mahnung wird
berechnet.
Weitere Informationen an relevante
Behörden des Mietschuldners behalten wir
uns vor. Häufig schließt dies die Firmen von
öffentlichen Aufträgen aus. Die Übergabe an
ein Inkassobüro ist möglich.
Firmendaten (wie auch Informationen von
Strafanzeigen) werden dann von Amts wegen
unter der Firmenauskunft GENIOS (German
Business Information - Firmenprofile), unter
Firmenauskunft und andere Portale und
Firmeninformationen abrufbar sein. Damit
kann sich der potentielle Kunde über die
Zuverlässigkeit des Unternehmens
informieren.